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WIP warnt vor Pflege-Bürgerversicherung

WIP warnt vor Pflege-Bürgerversicherung

Einige Parteien plädieren für eine Bürgerversicherung wenn es um die gesetzliche Pflegeabsicherung geht. Dabei sind gesetzlich und privat Versicherte Mitglieder pflicht- oder freiwillig mit identischen Leistungen versichert. Macht es also Sinn, eine Bürgerversicherung einzuführen?

Die Aussagen, dass man Kostenersparnisse und einen Finanzausgleich zwischen dem gesetzlichen und dem privaten System hätte, würde auf dem ersten Blick Sinn machen. Anders sieht es jedoch das WIP – Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherer. Nun könnte man denken, klar kommt das WIP zu einem anderen Ergebnis, weil es ja ein Institut der privaten Krankenversicherer ist.

Aber so falsch lagen die privaten Versicherer in unterschiedlichen Voraussagen nicht, siehe Krankenversicherung und Rente. Da wurde bereits vor über 30 Jahren gewarnt, dass das soziale System so wie es aufgebaut ist, zu Problemen führen wird. Jahrzehnte später haben die damaligen Weisheiten, die immer angegriffen wurden, sich jedoch bestätigt. Also betrachten wir die Aussagen des WIP etwas genauer.

Eine Bürgerversicherung würde für die soziale Pflegeversicherung sogar negative Folgen haben. Als Grund wird genannt, dass die Zahl der privat versicherten Pflegebedürftigen bis 2030 deutlich stärker zunehmen wird als die der gesetzlich Versicherten. Und das ist natürlich verbunden mit den Aufwendungen bzw. Kosten für die Pflege.

Von den Befürwortern einer Bürgerversicherung wird unterstellt, dass in der PPV (privaten Pflegepflichtversicherung) teilweise ein wesentlich jüngeres Versichertenkollektiv besteht. Das die Versichertenkollektive sich mit der Zeit und damit verbundenen Folgen ändern, scheint den Befürwortern nicht so wichtig zu sein. Tatsächlich ist aber das Versichertenkollektiv seit 2015 im Durchschnitt älter (Bundesamt für Soziale Sicherung) und zwar um 1,8 Jahre (Stand 12/2019). Da Beamte neben der freien Heilfürsorge auch privat versichert sind, müssen diese besonders berücksichtigt werden. Denn in der Berechnung kommen insbesondere die Post- und Bahnbeamten noch dazu (ca. 600.000 Versicherte). Somit wird bei einer „Bürgerversicherung“ und deren Erwartungen eines besseren Finanzausgleichs auf irreführende Berechnungen gesetzt. Es werden Vorteile suggeriert, die es nicht gibt.

Gesetzliche Pflegeversicherung (SPV)

Mit dem Renteneintritt der Babyboomer (ca. ab 2025) wird in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sich es zuerst an den geringeren Beitragseinnahmen bemerkbar machen. Denn diese Babyboomer hatten in der Regel eine feste berufliche Laufbahn mit höheren Einkommen. Die hohen Einkünfte fallen mit dem Renteneintritt weg. Die Pflegebedürftigkeit beginnt dann Zeit verschoben, ca. 10 Jahre bis 15 Jahre später. Die Pflegekosten steigen, aber die Beitragseinnahmen fehlen. Heute kann man schon feststellen, dass besonders Personen ab dem 80. Lebensjahr anteilig stärker in der SPV als in der PPV vertreten sind.

Private Pflegepflichtversicherung (PPV)

Durch die durchschnittlich höhere Lebenserwartung des Versichertenkollektiv in der PPV, verschiebt sich die Bestandsstruktur zu Ungunsten. Das hat zur Folge, dass das Versichertenkollektiv deutlich schneller altert und umso mehr Pflegekosten verursacht.

Fazit

Das Versichertenkollektiv der PPV verschlechtert sich gegenüber der SPV. Bereits bis zum Jahr 2030 soll dies deutlich spürbar sein. Zwischen den Jahren 2010 bis 2060 soll ein Anstieg um 281% (also das Fünffache) die Folge sein, bei der SPV dagegen nur um 53%. Zudem wurde statistisch erhoben, dass prozentual in der PPV wesentlich mehr Pflegebedürftigen in den PG 4 und 5 sind und somit ein wesentlich teurer Faktor darstellt. In der SPV wird ebenfalls künftig das Einnahmepotenzial sinken. Eine Bürgerversicherung ist also einfach zu Kurzsichtig gedacht. Hier suggerieren einige Parteien falsche Wahrheiten wohl eher aus Wahltaktischen Gründen. Würde eine Bürgerversicherung in Kraft treten, würden langfristig sich die Probleme des Umlageverfahrens extrem verschärfen. Die PPV kann auf Grund ihres Kollektivs Rücklagen für die höheren Kosten bilden, was in der Bürgerversicherung dann fehlt. Die ehemaligen Privaten würden dann zur Last der SPV werden. Wünschenswert wäre, wenn Politiker mehr Weitsicht walten lassen und neutrale Quellen für solche Überlegungen einbeziehen. Wohin das führt, wenn Politiker alles managen wollen, sieht man am Berliner Flughafen. Eine Bürgerversicherung wäre eine langfristig harte Bruchlandung ohne Sicherheit und Feuerwehr.

Quelle: http://www.wip-pkv.de/startseite.html

Kurzanalyse: http://www.wip-pkv.de/forschungsbereiche/detail/buergerversicherung-oder-finanzausgleich-keine-loesungen-fuer-die-demografischen-herausforderungen.html

 

Pflegeversicherung - Ausgeträumt

von Corelia Kunst

"Das ist eine politische Scheindebatte", sagt Augustinum-Chef Markus Rückert. Er sieht keinen Spielraum für eine echte Reform der Pflegeversicherung. Der Staat sei pleite, da könne nichts kommen. In seinen 22 Wohnstiften bietet Rückert den Bewohnern eine eigene Versicherung gegen das Pflegerisiko.

 

München - Markus Rückert, der große Anbieter von Wohnstiften für alte Menschen in Deutschland, mag es gern handfest und polemisch. Aber er kann auch loben. Er zollt der Politik Respekt für die Einsicht, dass Pflege nicht nur Handwerk am Körper ist. Dass der Mensch auch eine Seele und ein Umfeld hat, die man in die Definition der Pflege einbeziehen sollte. "Aber wenn Sie sich etwa um Demenzkranke richtig kümmern wollen, wenn Sie die Menschen am Leben teilhaben lassen wollen, dann kostet das wahnsinnig viel Geld", sagt Rückert. "Geld, das der Staat nicht hat". 

Quelle: http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/0,2828,740490,00.html

01.02.2010 EU verklagt Deutschland

Aufgrund der in 1995 eingeführten gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung hat die EU Kommission eine Vertragsverletzungs-Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil Bestimmungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU beschränken.

 

Grund: Hält sich ein pflegebedürftiger Bundesbürger vorübergehend im Ausland auf, so kann er nicht damit rechnen, seine Pflegeleistungen in derselben Höhe erstattet zu bekommen wie es in seiner Heimat der Fall wäre. Denn: Wer beispielsweise als Rentner nach Spanien auswandert, muss die Pflegeleistungen des Gastlandes beantragen. Und die sind in den meisten Fällen im Vergleich zu Deutschland deutlich geringer. Dies könnte zurzeit theoretisch 185.000 deutsche Rentner betreffen – denn so viele leben der Deutschen Rentenversicherung zufolge aktuell im Ausland.

 

Nach Auffassung der Kommission ist dies eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Die fragliche deutsche Bestimmung sei weder notwenig, um eine ernste Gefährdung der finanziellen Ausgewogenheit des Sozialversicherungssystems zu verhindern, noch um die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach bekannt werden der Stellungnahme keine Antwort von der Bundesregierung dazu erhalten, kann sie sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Quelle: BDAE

Regierung lässt Mindestrente prüfen

Altersarmut wird zunehmend zum Problem in Deutschland. Eine Kommission soll nun untersuchen, ob Gering-verdienern mit einer Mindestrente geholfen werden könnte.

Voraussichtlich im April soll eine Regierungskommission "Vermeidung von Altersarmut" ihre Arbeit beginnen, wie die Rheinische Post unter Berufung auf das Bundessozialministerium berichtete. "Die Kommission prüft unter anderem die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen", sagte eine Sprecherin des Ressorts.

Weiter lesen:

 

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-12/mindestrente-bundesregierung-altersarmut?page=all

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