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Ab 01.09.2009 neuer Versorgungsausgleich

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung gelten ab 01.09.2009 die neuen Regeln. Nun werden alle Versorgungsanrechte bei der Deutschen Rentenversicherung die während der Ehezeit aufgebaut wurden zur Hälfte geteilt (innere Teilung). Um das übersichtlicher zu gestalten, bekommt jeder ein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger. Darüber können nicht nur die gesetzlichen Ansprüche verwaltet werden, sondern auch Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge die bei der Scheidung vollständig geteilt werden.

  • Beträgt die Ehezeit höchstens drei Jahre (einschließlich Trennungsjahr), findet ein Versorgungsausgleich nur noch auf Antrag eines Partners statt.

  • Haben beide Ex-Partner ungefähr gleiche Ansprüche, findet kein Versorgungsausgleich statt (wenn der Unterschied nicht größer als 25 Euro im Monat ist).

  • Bezieht bereits ein Ex-Gatte eine Rente, wird diese nicht mehr gekürzt wenn das Scheidungsverfahren nach dem 01.09.2009 eingeleitet wurde.

  • Beide Ex-Partner können aber dem Frieden Willen untereinander eine „Parteivereinbarung“ zum Ausgleich von Versorgungsansprüchen treffen. Eine richterliche Genehmigung für private Ausgleichsvereinbarungen ist nicht mehr nötig.

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